Bauwerksprüfung im Hochbau

Bauwerksprüfung im Hochbau

Grundsätzlich trägt der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht die Verantwortung und das Haftungsrisiko für die ordnungsgemäße Instandhaltung (d.h. Wartung, Überprüfung und ggfs. Instandsetzung) sowie für die Stand- und Verkehrssicherheit seiner baulichen Anlage.

Für Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen existiert seit Jahren mit der DIN 1076 ein technisches Regelwerk mit Richtlinien, Vorschriften und Empfehlungen zur regelmäßigen Überprüfung von Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Entsprechende anwendungsorientierte Regelwerke für die Bauwerksprüfung von Bauwerken des Hochbaus sind erst in den letzten Jahren entstanden. In wesentlichen sind hier die "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten" (PDF-Download), veröffentlicht durch die Bauministerkonferenz vom September 2006, zu nennen. Gemäß dieser Richtlinie sind zum Beispiel Tragwerke mit Spannweiten von mehr als 12 m regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen.

Weitere Regelwerke für die  Bauwerksprüfung im Hochbau sind:

  • "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes" (RBBau) Abschnitt C
  • "Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes" (RÜV)
  • VDI Richtlinie 6200 (Februar 2010) "Standsicherheit von Bauwerken, Regelmäßige Überprüfung"
  • DBV-Merkblatt "Bauwerksbuch, Empfehlungen zur Sicherheit und Erhaltung von Gebäuden"
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten

Seit 2011 bieten wir Leistungen für die Bauwerksprüfung im Hochbau an. Herr Dipl.-Ing. Andreas Niggemann besitzt die entsprechenden baufachlichen und sicherheitstechnischen Kenntnisse und ist für diese Tätigkeit zertifiziert. (PDF-Download des Zertifikats)

Auswahl unserer Leistungen für die Bauwerksprüfung im Hochbau:

  • Allgemeine Einschätzung des Risikopotentials
  • Recherchen zum Bestand
  • Begehungen
  • Überprüfungen
  • Turnusgemäße Kontrolle

Die Honorierung unserer Leistungen der Bauwerksprüfung im Hochbau kann - je nach Objekt - über Zeitaufwand bzw. in Anlehnung an das Merkblatt 04 der Baukammer Berlin "Honorierung von Leistungen für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen" (PDF-Download) erfolgen.